Art. 30Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
laufend gepflegt, Änderungen erinnert

03 · Betrieb
Ihre Website ruft keine Drittanbieter auf, kein Cookie-Banner nötig, keine Daten an Google & Co. Verzeichnis, Verträge, Schulungs- und Löschfristen werden systemgestützt gepflegt und erinnern von selbst.
Kostenloses Erstgespräch
Art. 30laufend gepflegt, Änderungen erinnert
Art. 28je Dienstleister geprüft, Ablauf erinnert
Schulungwer wann geschult wurde, wann die Wiederholung fällig ist
Löschungwelche Daten wann weg müssen, mit Protokoll
Art. 30 Abs. 5 DSGVO nimmt Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten von der Pflicht zum Verzeichnis aus. Die Ausnahme entfällt aber, sobald einer dieser vier Punkte zutrifft:
Wir prüfen in der Analyse, welcher dieser Punkte bei Ihnen greift, und führen das Verzeichnis entsprechend.
Rechtsstand geprüft am 07. September 2026 auf dsgvo-gesetz.de. Diese Angaben sind allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Die Pflege des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten und der Auftragsverarbeitungsverträge, inklusive Erinnerung bei Ablauf oder Änderung. Dazu das Tracking von Schulungs- und Löschfristen. Die Nachweise entstehen dabei automatisch.
30 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Sie schildern die Lage, wir stellen die richtigen Fragen.
Innerhalb von 48 Stunden ein festes Angebot, passend zu Größe und Prozessen Ihres Unternehmens.
Nach Zusage beginnt die Analyse. Sie erfahren vorab, was wir brauchen und wie lange es dauert.
Weitere Leistungen
Kostenloses Erstgespräch, 30 Minuten. Sie beschreiben, wo Sie stehen, wir sagen, was zu tun ist.
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