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Arbeitsplätze im Büro, Website und Automatisierung des Datenschutzprozesses

03 · Betrieb

Website und Automatisierung

Ihre Website ruft keine Drittanbieter auf, kein Cookie-Banner nötig, keine Daten an Google & Co. Verzeichnis, Verträge, Schulungs- und Löschfristen werden systemgestützt gepflegt und erinnern von selbst.

Kostenloses Erstgespräch

Auf einen Blick

Website
ohne Cookie-Banner, keine Datenübertragung an Drittanbieter
Verzeichnis
Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO, laufend gepflegt
Verträge
Auftragsverarbeitung je Dienstleister nach Art. 28 DSGVO, Ablauf wird erinnert
Fristen im System
Schulungsfristen und Löschfristen mit Protokoll
Nachweis
entsteht beim Arbeiten, nicht erst wenn jemand fragt
Zielgruppe
Unternehmen bis zu 100 Mitarbeiter im DACH-Raum

Was systemgestützt gepflegt wird

Regal voller Aktenordner, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO
Art. 30

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

laufend gepflegt, Änderungen erinnert

Unterschrift unter einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO
Art. 28

Auftragsverarbeitungsverträge

je Dienstleister geprüft, Ablauf erinnert

Team in einer Datenschutzschulung, Nachweis der Mitarbeiterschulung
Schulung

Schulungsfristen

wer wann geschult wurde, wann die Wiederholung fällig ist

Kalender für Löschfristen personenbezogener Daten
Löschung

Löschfristen

welche Daten wann weg müssen, mit Protokoll

Verzeichnis: wann die 250-Personen-Ausnahme nicht greift

Art. 30 Abs. 5 DSGVO nimmt Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten von der Pflicht zum Verzeichnis aus. Die Ausnahme entfällt aber, sobald einer dieser vier Punkte zutrifft:

  • Die Verarbeitung birgt ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.
  • Die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich.
  • Es werden besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet.
  • Es werden Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten nach Art. 10 DSGVO verarbeitet.

Wir prüfen in der Analyse, welcher dieser Punkte bei Ihnen greift, und führen das Verzeichnis entsprechend.

Rechtsstand geprüft am 07. September 2026 auf dsgvo-gesetz.de. Diese Angaben sind allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Frage zur Automatisierung

Die Pflege des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten und der Auftragsverarbeitungsverträge, inklusive Erinnerung bei Ablauf oder Änderung. Dazu das Tracking von Schulungs- und Löschfristen. Die Nachweise entstehen dabei automatisch.

So geht es nach dem Erstgespräch weiter

01

Erstgespräch

30 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Sie schildern die Lage, wir stellen die richtigen Fragen.

02

Angebot

Innerhalb von 48 Stunden ein festes Angebot, passend zu Größe und Prozessen Ihres Unternehmens.

03

Start

Nach Zusage beginnt die Analyse. Sie erfahren vorab, was wir brauchen und wie lange es dauert.

Beginnen wir mit Klarheit.

Kostenloses Erstgespräch, 30 Minuten. Sie beschreiben, wo Sie stehen, wir sagen, was zu tun ist.

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