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Offenes Büro, Team arbeitet mit KI-Werkzeugen im Unternehmen

02 · Aufbau

KI im Unternehmen

Auswahl der Werkzeuge, KI-Richtlinie, Schulung der Mitarbeiter, eigene KI-Systeme. Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitung und Dokumentation sind Teil des Bauplans, nicht Nacharbeit.

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Ihr Team tippt Kundendaten in ChatGPT.

Auf einen Blick

Was eingeführt wird
KI-Werkzeuge im Betrieb und eigene KI-Systeme
Verbindliche Regel
KI-Richtlinie für den Umgang im Team, schriftlich und geschult
Vertragliche Grundlage
Auftragsverarbeitungsvertrag je KI-Anbieter nach Art. 28 DSGVO, schriftlich oder in elektronischem Format (Art. 28 Abs. 9 DSGVO)
Dokumentation
jede KI-gestützte Verarbeitung wird im Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO geführt
Reihenfolge
erst Rechtsgrundlage und Vertrag, dann Einführung, dann Schulung
Zielgruppe
Unternehmen bis zu 100 Mitarbeiter im DACH-Raum

Was zur KI-Einführung gehört

KI-Richtlinie und Tool-Bewertung

Auswahl der KI-Werkzeuge, verbindliche Richtlinie für den Umgang im Team, geprüfte Auftragsverarbeitung mit den Anbietern.

Automatisierung und eigene KI-Systeme

Umsetzung mit ausgewählten Anbietern, ausschließlich mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO: Arbeitsabläufe automatisiert, eigene KI-Werkzeuge gebaut, nicht nur beraten.

Schulung der Mitarbeiter

Geschult, dokumentiert, wiederholt: der Umgang mit KI-Werkzeugen wird nachweisbar, nicht dem Zufall überlassen.

Was der Datenschutz bei KI-Werkzeugen verlangt

Wer ein KI-Werkzeug mit personenbezogenen Daten füttert, setzt in der Regel einen Auftragsverarbeiter ein. Art. 28 DSGVO verlangt dafür:

  • einen Vertrag oder ein anderes Rechtsinstrument, das den Auftragsverarbeiter bindet (Art. 28 Abs. 3 DSGVO),
  • Schriftform, die auch in einem elektronischen Format erfüllt werden kann (Art. 28 Abs. 9 DSGVO),
  • darin geregelt: Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten und Kategorien betroffener Personen,
  • sowie die Pflichten des Auftragsverarbeiters: Verarbeitung nur nach Weisung, Vertraulichkeit, Sicherheitsmaßnahmen, Löschung nach Ende der Leistung.

Wir klären das vor der Einführung, nicht danach. Das Werkzeug kommt erst in den Betrieb, wenn Rechtsgrundlage, Vertrag und Eintrag im Verzeichnis stehen.

Rechtsstand geprüft am 07. September 2026 auf dsgvo-gesetz.de. Diese Angaben sind allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So geht es nach dem Erstgespräch weiter

01

Erstgespräch

30 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Sie schildern die Lage, wir stellen die richtigen Fragen.

02

Angebot

Innerhalb von 48 Stunden ein festes Angebot, passend zu Größe und Prozessen Ihres Unternehmens.

03

Start

Nach Zusage beginnt die Analyse. Sie erfahren vorab, was wir brauchen und wie lange es dauert.

Beginnen wir mit Klarheit.

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