Er berät Geschäftsführung und Mitarbeiter, überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften, wirkt bei Datenschutz-Folgenabschätzungen mit, ist Anlaufstelle für Betroffene und arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen (Art. 39 DSGVO). Dazu kommt in der Praxis die Pflege der Pflichtdokumente: Verzeichnis, Verträge mit Dienstleistern, technische und organisatorische Maßnahmen, Löschkonzept.
Häufige Fragen
Gut zu wissen.
Die Frage war nicht dabei? Dann schreiben Sie an info@soulution.systems, Antwort innerhalb von zwei Werktagen.
In Deutschland, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG). Unabhängig von der Personenzahl besteht die Pflicht, wenn Verarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erfordern oder Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden (§ 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG). Auch unterhalb der Schwelle gelten alle übrigen Pflichten der DSGVO.
Ein interner Datenschutzbeauftragter bindet Arbeitszeit, braucht laufende Fortbildung und genießt bei Pflicht-Benennung besonderen Kündigungsschutz (§ 6 Abs. 4 BDSG). Ein externer bringt Fachkunde und Werkzeuge mit, kostet einen festen Monatsbetrag und lässt sich mit dem Vertrag beenden. Für Unternehmen bis zu 100 Mitarbeiter ist die externe Lösung meist die wirtschaftlichere.
Die übernehmen wir. In der Analyse sichten wir Ihr vorhandenes Verzeichnis, Verträge, Richtlinien und Schulungsnachweise, prüfen sie auf Aktualität und führen sie in das System über. Nichts wird doppelt gemacht.
Die Pflege des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten und der Auftragsverarbeitungsverträge, inklusive Erinnerung bei Ablauf oder Änderung. Dazu das Tracking von Schulungs- und Löschfristen. Die Nachweise entstehen dabei automatisch.
Auf Anfragen antworten wir innerhalb von zwei Werktagen. Bei einer gemeldeten Datenschutzverletzung zählt die gesetzliche Frist: Die Meldung an die Aufsichtsbehörde muss unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden erfolgen (Art. 33 Abs. 1 DSGVO).
Träger ist die Soulution Enterprise LLP mit Sitz in Kanada. Die Betreuung richtet sich ausschließlich an Unternehmen im DACH-Raum und läuft in deutscher oder englischer Sprache. Datenschutzanliegen erreichen uns unter dsgvo@soulution.systems.
Rechtsstand geprüft am 07. September 2026 auf dsgvo-gesetz.de. Diese Angaben sind allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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